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Magazin der Schüßler-Plan Gruppe

Ausgabe 25 | 2025 Die Kraft der Infrastruktur

Reportage l Wasserwirtschaft

Grundwasser

Lebensader Wasser: Ist die Rede von Infrastruktur, denken viele zunächst an Straßen, Schienen, Flughäfen oder an IT. Weniger präsent ist hingegen das Wassermanagement – und dass, obwohl es zu den wichtigsten und elementarsten Grundlagen unseres Lebens zählt.

Grundwasser – Zwischen Umweltschutz und Baulogistik

Obwohl es in der öffentlichen Wahrnehmung weit weniger Beachtung findet als Oberflächengewässer, hat Grundwasser eine wichtige ökologische Bedeutung: Es speist Flüsse und Seen, stabilisiert den Wasserhaushalt ganzer Landschaften, sichert die landwirtschaftliche Bewässerung und ist Rückgrat der Trinkwasserversorgung von Millionen Menschen in Deutschland. 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Grundwasser ist daher essenziell für Mensch und Natur – zugleich ist er bei Bauprojekten wie der U5 in Hamburg in vielerlei Hinsicht herausfordernd: Bis auf wenige Ausnahmen liegen alle Baugruben der neuen Hamburger U-Bahnlinie im Grundwasser und sollen wasserdicht hergestellt werden. Auch wenn die geplanten Schlitz- und Bohrpfahlwände in natürlich dichtende Baugrundschichten einbinden oder die Baugrubensohlen künstlich abgedichtet werden, fallen im Zuge des Gesamtprojekts U5 nach derzeitigem Planungsstand über 100 Millionen Kubikmeter Bauwasser in Form von Lenz-, Rest- und Leckagewasser an, das aus den Baugruben gefördert und abgeleitet werden muss. 

Eine Wiederversickerung ist aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten und der hohen Förderraten schwierig und die Hamburger Siele sind nicht für große zusätzliche Wassermengen aus Bauprojekten ausgelegt, insbesondere bei Starkregenereignissen oder hohen Grundwasserständen würde die Einleitung zu hydraulischen Überlastungen führen. Daher soll das Bauwasser nach Möglichkeit in die vorhandenen Oberflächengewässer eingeleitet werden.

Die Einleitung von Bauwasser in oberirdische Gewässer unterliegt bestimmten umweltrechtlichen Bedingungen. Diese orientieren sich an den Vorgaben der bundesweit geltenden Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie meist, wie auch in Hamburg, weiteren Anforderungen der lokalen Umweltbehörde. Ein zentrales Prinzip ist das sogenannte Verschlechterungsverbot: Es besagt, dass die Einleitung von Wasser in ein Gewässer dessen ökologischen Zustand nicht verschlechtern darf – weder hinsichtlich chemischer Parameter noch biologischer Qualität. 

Eine Einleitung ist nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine negativen Auswirkungen auf Flora, Fauna oder die Gewässerstruktur zu erwarten sind. Das bedeutet konkret, dass im Bauwasser vor dessen Einleitung Grenzwerte für Stoffe wie Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe oder Nährstoffe einzuhalten sind. Auch im Falle von Sieleinleitungen sind die Einleitgrenzwerte zum Schutz der zentralen Hamburger Kläranlage beziehungsweise der Gewässer bei starkregenbedingten Entlastungsüberläufen einzuhalten.

Da das Grundwasser in Hamburg sowohl geogen, also durch natürliche geologische Prozesse, als auch anthropogen, beispielsweise durch Industrie und Altlasten, beeinflusst ist, werden die Einleitgrenzwerte in den untersuchten Grundwasserproben nur in Ausnahmefällen vollumfänglich eingehalten. Die Einleitung des Bauwassers in Gewässer oder das städtische Entwässerungssystem ist daher grundsätzlich erst nach einer Abreinigung möglich. Moderne Verfahren wie Flockung, GEH- oder Aktivkohlefiltration ermöglichen zwar eine effiziente Entfernung der unerwünschten Stoffe, benötigen jedoch ausreichend große Aufstellflächen – entweder dezentral an den einzelnen Baugruben oder zentral auf geeigneten BE-Flächen – sowie ein auf die Bauabläufe und die kumulativen Wassermengen abgestimmtes Leitungssystem zwischen Baugrube, Aufbereitungsanlage und Einleitstelle. Da es insbesondere in den westlichen Abschnitten der U5 keine geeigneten Oberflächengewässer für die Einleitung der großen Bauwassermengen gibt, sind kilometerlange Leitungstrassen durch die dicht bebaute Hansestadt erforderlich.

Die ICG Ingenieure erbringen alle Planungsleistungen im Zusammenhang mit den bauzeitlichen Wasserhaltungen und dem Bauwassermanagement für die gesamte U5 Mitte. Hierzu zählen neben der Bemessung der Wasserhaltungen und der Wassermengenberechnung auch die Festlegung der Einleitstellen, die Planung der Aufbereitungsanlagen und Leitungstrassen, die Ermittlung der Flächenbedarfe sowie die Erstellung aller Berichte und Anträge für die Planfeststellungen. 

Text / Barbara Bredt