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Magazin der Schüßler-Plan Gruppe

Ausgabe 26 | 2026 Bauen mit Bestand

Good to know l Tipps für das Bauen mit Bestand

Stellplatzwandel

Mit jeder Umnutzung im Bestand stellt sich die Mobilitätsfrage neu. Wie viele Stellplätze werden noch gebraucht, welche Rolle spielen Fahrräder, was leisten aktuelle Satzungen? Verkehrsplanerische Nachweise reagieren auf veränderte Anforderungen.

Vermeintliche Einschränkungen im Bestand sind oft große Chancen. Man muss nur genau hinschauen. 

Christoph Richling
Leitung Infrastruktur Straße, Schüßler-Plan

Ganz gleich, ob leerstehendes Bürohaus, in die Jahre gekommene Einzelhandelsfläche oder brachliegende Unternehmensareale, überall dort, wo bestehende Nutzungen an ihre Grenzen stoßen, kann Raum für Neues entstehen. Zugleich verändern sich Anforderungen – oft verbunden mit Nutzungsänderungen oder einem neuen Flächenzuschnitt.

Mit jeder baulichen Veränderung stellt sich die Frage des Mobilitätsbedarfs. Werden weniger Pkw-Stellplätze, dafür mehr Fahrrad-Stellplätze benötigt? Gibt es neue Anforderungen an Abstellflächen? Das veränderte Mobilitätsverhalten macht eine Neubewertung erforderlich. Für Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen sind Stellplatznachweise zu überprüfen, fortzuschreiben oder neu aufzustellen. Christoph Richling ist Diplom-Geograph und seit 24 Jahren Teil von Schüßler-Plan. In seiner Funktion als Leitung Infrastruktur Straße am Standort Köln ist er Experte für innerstädtische Verkehrsinfrastruktur und Stellplatznachweise.

„Unser Team der konzeptionellen Verkehrsplanung begleitet seit Jahren anspruchsvolle städtebauliche Transformationsprozesse. Neben analytischen Fähigkeiten und ingenieurtechnischem Know-how treten wir mit Weitblick und Freude an die Projekte heran“, so Christoph Richling. „Ob Umwandlung einer Verwaltung in Wohnraum, Nutzungsänderung im Medienhafen, Hotelexpansion oder Umnutzung eines Kinosaals in Gastronomieflächen – unsere Projekte reichen von mehreren tausend Quadratmetern bis hin zu kleinteiligen Eingriffen wie der Anpassung eines Schnellimbisses. Genau diese Vielfalt macht unsere Arbeit für mich so spannend.“


Darauf kommt es an!

Tipps von Christoph Richling

1

Genehmigungslage früherer Bauvorhaben

Entsprechend dem damals gültigen Regelwerk und den Mobilitätsgewohnheiten jener Zeit waren bei vielen älteren Immobilien ausschließlich Pkw‑Stellplätze nachzuweisen. Hinzu kommt, dass bei langjährigen Nutzungen oder einer wechselhaften Nutzungshistorie die damalige Genehmigungslage heute oft nur noch eingeschränkt nachvollziehbar ist.

Zusätzliche Fahrrad-abstellplätze sind heute regulärer Bestandteil des bau-lichen Nachweises, während die Anzahl der Pkw-Stellplätze in vielen Fällen reduziert werden kann.

 

2

Wandel der Mobilitätsanforderungen

Inzwischen erfolgt eine ganzheitlichere Betrachtung der verkehrlichen Wirkungen unterschiedlicher Nutzungen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad hat an Bedeutung gewonnen. Politisch wird diese Entwicklung als „Verkehrswende“ unterstützt, mit dem Ziel, die Belastungen durch den Kfz-Verkehr zu reduzieren und eine effiziente Flächennutzung zu ermöglichen.

→ Die Schlüsselziffern zur Ermittlung der Anzahl notwendiger Stellplätze haben sich verändert, das Pkw‑Angebot soll nicht übermäßig attraktiv, das Fahrradangebot hingegen großzügig ausgestaltet werden.

3

Weiterentwicklung der Stellplatzverordnungen

Stellplatzverordnungen und kommunale Satzungen haben sich von reinen Schlüsselzahlkatalogen zur Ermittlung von Pkw-Stellplätzen zu komplexen Steuerungsinstrumenten entwickelt. Sie ermöglichen die Bewertung der Standorterreichbarkeit und die Ableitung eines bedarfsorientierten Angebots an Pkw‑ und Fahrradabstellplätzen. In Abhängigkeit von der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Anzahl der Pkw-Stellplätze standort-bezogen ermittelt werden.

→ Ein Mobilitätsmanagement kann zudem den Bedarf zusätzlich reduzieren, etwa durch Sharing-Angebote wie Leihräder, E-Scooter, Carsharing oder Angebote zur Rad-verkehrsförderung, wie Abstellflächen für Spezialräder, Umkleiden und Duschen.

4

Öffnungsklauseln erleichtern Umnutzungen

Öffnungsklauseln lockern den „strengen“ Rahmen der Landesvorschriften, geben Städten und Gemeinden Gestaltungsspielräume und unterstützen Umnutzungen. So kann etwa bei der Umwandlung von Büro- in Wohnfläche die Anzahl notwendiger Pkw- und Fahrradabstellplätze reduziert werden, während beim Dachgeschossausbau keine zusätzlichen Pkw-Stellplätze erforderlich sind.

→ Ein qualifizierter Stellplatz-nachweis mit einer verkehrs-planerischen Herleitung berücksichtigt diese Öffnungsklauseln.

5

Standortbezogene Einzelfalllösungen

Stellplatznachweise im Einzelfall ermöglichen die Berücksichtigung von örtlichen Besonderheiten, die Anzahl der Stellplätze für Pkw und Fahrräder kann nachfrageorientiert erfolgen. In Städten wie Köln, Berlin oder Leipzig mit einer flachen Topographie ist der Radverkehrsanteil höher als in Städten wie Wuppertal, Remscheid oder Solingen mit ausgeprägter Topographie. Ein Ärztehaus mit orthopädischem Schwerpunkt hat andere Mobilitätsprofile als eine Einzelhandelsfläche.

→ Eine fundierte verkehrs-planerische Herleitung ermöglicht Abweichungen von der starren Stellplatzsatzung.

6

Neue bautechnische Anforderungen

Die bautechnischen Anforderungen an Stellplätze haben sich verändert, denn Pkw sind breiter und länger geworden. Damit geht einher geht, dass eine Stellplatzbreite von 2,35 Meter oder 2,45 Meter heute nicht mehr ausreicht. In den Garagenverordnungen der Länder und den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs finden sich daher Breiten von bis zu 2,65 Metern. Zudem bieten enge, steile Rampen, die schmale Fahrgassen miteinander verbinden, heute keine komfortable Benutzung mehr.

→ Mit Befahrbarkeits-nachweisen und dynamischen Schleppkurvenuntersuchungen unterstützen wir Bauherren und Architekturbüros.

 

7

Moderne Anforderungen an Fahrradabstellanlagen

Auch die Ansprüche an Fahrradabstellplätze haben sich verändert: Abstellanlagen mit engen Bügeln für Vorderräder sind für Fahrräder mit breiten Reifen nicht nutzbar. Lastenräder und Kindertransporträder benötigen größere Abstell- und Bewegungsflächen. Zeitgemäße Fahrrad-abstellanlagen sollten zudem gut beleuchtet sein und einen Witterungs- und Diebstahlschutz bieten. Bei steigendem Bedarf und einer reduzierten Anzahl von Pkw-Stellplätzen liegt es nahe, Fahrradabstellplätze auch in der Tiefgarage anzubieten. Hieraus ergeben sich weitere Anforderungen:

→ Eine lichte Raumhöhe von 2,10 Metern reicht zum Durchfahren nicht aus.
→ Die vertikale Erschließung von Tiefgaragen sollte über eigene Fahrradrampen oder (Durchlader-) Aufzüge erfolgen.
→ Eine gemeinsame Führung von Pkw und Radfahrenden auf einer Rampe kommt nur bei geringen Frequenzen und flachen Rampen in Frage.


Vom Nachweis zur Nutzung

Bauen mit Bestand bringt verkehrsplanerische Herausforderungen mit sich, sowohl für die Genehmigungsfähigkeit als auch für die tatsächliche Nutzbarkeit vorhandener Stell- und Abstellflächen. Moderne Stellplatzverordnungen und kommunale Satzungen bieten hierfür zeitgemäße, flexible Lösungen, sofern sie fachgerecht interpretiert und projektbezogen angewendet werden.

Schüßler-Plan unterstützt dabei in zwei zentralen Bereichen: zum einen mit Mobilitätskonzepten und qualifizierten Stellplatznachweisen, die eine rechtssichere und genehmigungsfähige Planung ermöglichen. Zum anderen prüfen wir mittels Befahrbarkeitsnachweisen, ob bestehende Tiefgaragen, Rampen oder Abstellbereiche heutigen Anforderungen gerecht werden. Auf diese Weise ermöglichen wir eine komfortable und zukunftsfähige Nutzung der Gebäude.

Text / Mariam Koch